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   OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 4 UF 278/99   

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https://dejure.org/2000,8784
OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 4 UF 278/99 (https://dejure.org/2000,8784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2000 - 4 UF 278/99 (https://dejure.org/2000,8784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2000 - 4 UF 278/99 (https://dejure.org/2000,8784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Haftungsanteile; Unterhaltspflichten; Haftungsquote; Angemessener Eigenbedarf; Unterhaltsvereinbarung; Kindesunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 1 u. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3; ; BGB § 1607 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhalt - Haftungsquote - angemessener Eigenbedarf und vorrangige Unterhaltspflichten - Bedarf der Ehefrau des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 4 UF 278/99
    Da der Beklagte mit seiner Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft lebt und dadurch Ersparnisse hat, ist der Selbstbehalt der Ehefrau auf 73 % des Selbstbehalts des Beklagten zu reduzieren (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 311; Wendl/Staudigl, a. a. O., § 2 Rdnr. 270).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 4 UF 278/99
    Deshalb hält der Senat bei der Bestimmung der internen Haftungsanteile den Abzug eines für beide Eltern gleich hohen Sockelbetrages in Höhe des angemessenen Eigenbedarfs von 1.800 DM im allgemeinen für sachgerecht und angemessen, sofern die Einkünfte beider Eltern oder eines Elternteils diesen Betrag übersteigen (vgl. Scholz in Wendl-Staudigl, Unterhaltsrecht 5. Aufl., § 2 Rdnrn. 299, 453, 468; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1603 Rdnr. 61; BGH FamRZ 1998, 286, 288 li. Spalte betr. minderj. Kinder).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 11 UF 245/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11281
OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 11 UF 245/00 (https://dejure.org/2000,11281)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2000 - 11 UF 245/00 (https://dejure.org/2000,11281)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2000 - 11 UF 245/00 (https://dejure.org/2000,11281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1602 § 1606 Abs. 3 S. 2
    Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1241
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 138/04

    Bemessung des Betreuungsunterhalts des auswärts untergebrachten minderjährigen

    b) Andere Stimmen in Literatur und Rechtsprechung vertreten die Auffassung, dass der Betreuungsunterhalt grundsätzlich konkret darzulegen und zu beziffern sei (so wie das Berufungsgericht OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241; OLG Hamm [11. Senat für Familiensachen] NJW-RR 2004, 152; Duderstadt FamRZ 2003, 70, 73 f.; Göppinger/Wax/Kodal Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1561; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3172 a).
  • OLG Dresden, 01.11.2007 - 7 U 3/07

    Berechnung der Haushaltsführungsschäden nach einem Verkehrsunfall; Rückgriff auf

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  • OLG Hamm, 26.05.2004 - 11 UF 183/03

    Zur Bemessung des Bar- und Betreuungsunterhalts für 13- bis 15-jähriges Kind nach

    bb) Andere Stimmen vertreten demgegenüber die Auffassung (OLG Stuttgart, FamRZ 2001, S. 1241; Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Auflage, Rdnr. 3172), dass der Betreuungsunterhalt konkret beziffert werden muss.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2005 - 11 UF 307/04

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Barunterhaltsbedarf bei Bezug einer

    Der Senat hält insoweit an seiner bislang vertretenen Ansicht (FamRZ 2001, 1241) fest (ebenso OLG Hamm, 11. FamS, NJW-RR 2004, 152; Kuhnigk, Die Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt durch Verdoppelung der Tabellenbeträge, FamRZ 2002, 923).
  • OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02

    Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des

    Auf den so ermittelten Unterhaltsbedarf sind die Halbwaisenrente und auch das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen (BGH FamRZ 1980, 1109 ; OLG Hamm FamRZ 2001, 1023 ; DAV 1999, 1142; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr.537, 538; Wendl/Staudigl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.430).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Denn § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB enthält lediglich eine typisierende Gleichbewertung von Betreuung und Barunterhalt, die dem tatsächlichen mit der Betreuung verbundenen Aufwand nicht gleichgesetzt werden kann (OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 1241; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Auflage, § 2 Rnr. 14); absetzbar sind vielmehr nur die konkreten mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen oder ein Betreuungsbonus, der die mit der Betreuung verbundenen erhöhten Belastungen pauschal auffängt, wobei die Höhe des Betreuungsbonus von Art und Umfang der notwendigen Betreuung des Kindes abhängt und nicht mit dem Tabellenunterhalt anzusetzen ist (Wendl/Gerhard, § 4, Rnr. 193; vgl. auch II. 22 Abs. 2 der Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht, Stand 1. Juli 2001).
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